Pressemitteilung: Teuflische Schüsse in Würzburg

Fehldiagnose entlarvt Ballermann

 

 

Tierfreunde riefen vor kurzem zufällig eine scharfe Kritikerin des Würzburger Taubenprojekts wegen eines alarmierenden Vorfalls in der Würzburger Innenstadt um Hilfe.  Die Tierschützerin, die seit geraumer Zeit vom Dienst im städtischen Taubenprojekt suspendiert ist, wurde vom Kommunalen Ordnungsdienst – auf ausdrücklichen Befehl des Ordnungsreferenten – wegen nicht unterlassener Hilfeleistung mehrmals kostenpflichtig verwarnt, dauerobserviert und von Taubenhassern denunziert oder gar sadistisch bedroht. Durch eine Gewissensentscheidung hat sie einen kriminellen Tatbestand aufgedeckt.

 

Aufmerksame Tierfreunde hatten beobachtet, daß eine verletzte Taube seit drei Tagen an einem schwer zugänglichen Ort in der Innenstadt festsaß. Nachdem die Tierfreunde Gespräche zwischen angrenzenden Hausbewohnern mitbekamen, in denen geäußert wurde, daß man die Taube am besten umbringen sollte, wurde die Tierschützerin durch glückliche Umstände in Kenntnis gesetzt und um schnelle Intervention ersucht. Unter Schwierigkeiten fing sie das verletzte und völlig panische Tier ein, das sich als Wildtaube entpuppte.

 

Der diensthabende Tierarzt der am nächsten Morgen konsultierten, auf Vögel spezialisierten Würzburger Tierarztpraxis riet, die Taube wegen eines offenen Flügelbruches einzuschläfern. Er versicherte, nicht einmal die bekannte Vogelkoryphäe, Frau K., würde sich dieses hoffnungslosen Falles annehmen. Die Tierschützerin war einen kurzen Augenblick sehr verunsichert. Dann ließ sie ihr Herz sprechen und nahm die Taube wieder mit.

 

Am nächsten Mittag fuhr sie nach vielen Telefonaten zu einem Tierarzt nach Coburg, für den Einschläfern das letzte Mittel der Wahl ist. Beherzt begann er die Taube zu operieren und machte eine so überraschende wie böse Entdeckung: Der Flügel war gar nicht gebrochen,  sondern von einem Diabolo- (= „Teufels“)Geschoß zertrümmert. Der Tierarzt entfernte das Geschoß, überreichte es der Tierschützerin und verband den Flügel der Taube, die möglicherweise nie wieder fliegen können wird. Er betonte, daß das Schießen in Wohngebieten verboten ist und das Zielen auf Tiere auch für Menschen verheerende Folgen haben kann. Ganz abgesehen davon fallen Tauben voll unter das Tierschutzgesetz und dürfen nach Bundesjagdzeiten-VO nur außerhalb der Schonzeit zwischen dem 1. 11. und dem 20.2. bejagt werden. Der NABU fordert sogar nachdrücklich eine Entlassung der Wildtaube aus dem Jagdrecht.

 

Die Tierschützerin hat inzwischen Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Darüber hinaus ist sie ungeheuer erzürnt über das Ordnungsamt, das Personen, die sich um hilfebedürftige Tiere kümmern, bis zur Lächerlichkeit observiert und zur Kasse bittet, während mitten in der Stadt – unbeobachtet von Polizei und kommunalen Ordnungshütern – lebensverachtende Kriminelle mit Gewehren herumballern. Unfaßbar ist für sie, daß Füttern von Tieren die gleiche Ordnungswidrigkeit darstellt wie Schießen auf verbotenem Gelände.

 

Die Wildtaube, die inzwischen den Namen „Fortuna“ trägt, hat großes Glück gehabt. Es geht ihr den Umständen entsprechend gut. (HPG)

 

-Vollständiger Text mit freundlicher Genehmigung der Verfasserin-

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